Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 23. Juli 2026

Diese Bedingungen gelten für alle Aufträge im Bereich Farbkorrektur und Bildbearbeitung.

A. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Aufträge zwischen Gonaris e.U., Steinwenderstraße 9, 9500 Villach, und Auftraggebern im Bereich Farbkorrektur und Bildbearbeitung von Videomaterial. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung Vertragsbestandteil.

Beschrieben wird die Bearbeitung bereits bestehenden Videomaterials, kein Neudreh.

B. Leistungsbeschreibung

Gegenstand der Leistung ist die farbliche und bildliche Nachbearbeitung von bereits vorhandenem Videomaterial, insbesondere primäre und sekundäre Farbkorrektur sowie technische Bildoptimierung. Dreharbeiten, Schnitt oder Tonbearbeitung sind nicht Bestandteil der Leistung, sofern nicht gesondert vereinbart.

Ein Auftrag kommt durch schriftliche Bestätigung eines vorab besprochenen Leistungsumfangs zustande.

C. Angebot und Vertragsschluss

Angebote basieren auf den vom Auftraggeber übermittelten Informationen zu Materialumfang, Format und gewünschtem Ergebnis. Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung, auch per E-Mail, zustande. Änderungen des Leistungsumfangs nach Auftragsbestätigung können den Preis und die Lieferfrist beeinflussen.

Der Auftraggeber liefert das Material vollständig und in geeigneter technischer Qualität.

D. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt das zu bearbeitende Material vollständig, in verwendbarer Auflösung und mit den relevanten technischen Metadaten zur Verfügung. Verzögerungen, die durch unvollständige oder fehlerhafte Materialübergabe entstehen, verlängern die vereinbarte Lieferfrist entsprechend.

Nutzungsrechte am bearbeiteten Material verbleiben grundsätzlich beim Auftraggeber.

E. Nutzungsrechte am bearbeiteten Material

Sofern nichts anderes vereinbart ist, erhält der Auftraggeber mit vollständiger Bezahlung die Nutzungsrechte am fertig bearbeiteten Material im vereinbarten Umfang. Zwischenstände, Projektdateien und Arbeitsdateien verbleiben, soweit nicht gesondert vereinbart, bei Gonaris e.U.

Im Standardauftrag sind zwei Korrekturrunden enthalten, weitere Runden werden gesondert vereinbart.

F. Korrekturschleifen

Im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs sind, sofern nicht anders angegeben, zwei Korrekturrunden enthalten. Zusätzliche Korrekturrunden über den vereinbarten Umfang hinaus werden nach Aufwand gesondert verrechnet, nach vorheriger Information an den Auftraggeber.

Liefertermine werden nach bestem Wissen geplant, äußere Umstände können sie verschieben.

G. Termine und Lieferfristen

Vereinbarte Liefertermine werden auf Basis der zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung bekannten Rahmenbedingungen geplant. Verzögerungen durch technische Umstände, unvollständige Materiallieferung oder höhere Gewalt verschieben die Lieferfrist entsprechend, ohne dass daraus Ansprüche gegen Gonaris e.U. entstehen.

Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot, Zahlung erfolgt nach Rechnungsstellung.

H. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach dem individuell vereinbarten Angebot. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß österreichischem Recht.

Die Haftung ist im gesetzlich zulässigen Rahmen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

I. Haftung

Gonaris e.U. haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit besteht Haftung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für den Verlust von Originalmaterial, das dem Auftraggeber allein vorliegt, wird ausgeschlossen, sofern keine Sicherungskopie übergeben wurde.

Es gilt österreichisches Recht, Gerichtsstand ist der Sitz von Gonaris e.U.

J. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Unternehmern ist der Sitz von Gonaris e.U. in Villach.

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